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BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 119/09 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Chemnitz - S 33 AL 1325/06
- LSG Sachsen - L 1 AL 134/08
- BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 119/09 B
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- BSG, 15.12.1976 - 4 BJ 1/76
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …
Auszug aus BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 119/09 B
Hat der Beschwerdeführer in der Nichtzulassungsbeschwerde zutreffend die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend gemacht und hat nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist das BSG zu der umstrittenen Rechtsfrage entschieden, so ist die Revision wegen Abweichung nur zuzulassen, wenn die Vorinstanz anders entschieden hat, als es der Entscheidung des BSG entspricht (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 25 S 19). - BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R
Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch durch …
Auszug aus BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 119/09 B
Denn der erkennende Senat hat mit Urteil vom 18.5.2010 - B 7 AL 49/08 R - entschieden, dass das Alg, das im Anschluss an Zeiten einer (der Versicherungspflicht unterliegenden) Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung beantragt wird, für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt worden ist, mangels Zeiten mit Anspruch auf Arbeitsentgelt im erweiterten Bemessungsrahmen gemäß § 132 SGB III fiktiv zu bemessen ist (ebenso BSG, Urteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 42/08 R). - BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 49/08 R
Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - versicherungspflichtige Beschäftigung - …
Auszug aus BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 119/09 B
Denn der erkennende Senat hat mit Urteil vom 18.5.2010 - B 7 AL 49/08 R - entschieden, dass das Alg, das im Anschluss an Zeiten einer (der Versicherungspflicht unterliegenden) Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung beantragt wird, für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt worden ist, mangels Zeiten mit Anspruch auf Arbeitsentgelt im erweiterten Bemessungsrahmen gemäß § 132 SGB III fiktiv zu bemessen ist (ebenso BSG, Urteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 42/08 R).
- BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91
Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht
Auszug aus BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 119/09 B
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (…BSGE 40, 41 f = SozR 1500 § 160a Nr. 4; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 61/06 B
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Verfahren der …
Auszug aus BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 119/09 B
Für die Beurteilung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache ist hinsichtlich der Klärungsbedürftigkeit auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts abzustellen (Bundessozialgericht , Beschluss vom 27.2.1992 - 6 BKa 9/91; Beschluss vom 16.5.2007 - B 11b AS 61/06 B - Leitherer in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 160 RdNr 9h). - BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75
Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des …
Auszug aus BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 119/09 B
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (BSGE 40, 41 f = SozR 1500 § 160a Nr. 4;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 27.02.1992 - 6 BKa 9/91
Auszug aus BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 119/09 B
Für die Beurteilung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache ist hinsichtlich der Klärungsbedürftigkeit auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts abzustellen (Bundessozialgericht , Beschluss vom 27.2.1992 - 6 BKa 9/91;… Beschluss vom 16.5.2007 - B 11b AS 61/06 B - Leitherer in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 160 RdNr 9h).